Rechtsprechung
BGH, Ermittlungsrichter, 20.03.2003 - 1 BGs 107/2003 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
Art. 10 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 8 EMRK; § 100a StPO; § 100g StPO; § 100h StPO
Gegenvorstellung gegen Beschluss des Ermittlungsrichters des BGH; Annexkompetenzen bei strafprozessualen Grundrechtseingriffen hinsichtlich der Art und Weise des Eingriffs (hier Telefonüberwachung; retrograde Auskunft über Telekommunikationsverbindungsdaten; Auskunft auf ... - bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Gegenvorstellung gegen eine bestimmte Form der Auskunftserteilung auf elektronischen Datenträger ; Anordnung der Überwachung und Aufzeichnung des Fernmeldeverkehrs eines von einem Telekommunikationsdienstleister betriebenen Telefonanschlusses; Rechtmäßigkeit der ...
- Judicialis
- kanzlei-glathe.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 100b § 100g § 100h
Erteilung der Auskunft über Kommunikationsdaten in elektronischer Form - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2005, 278
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.01.2001 - 3 StR 324/00
Beweisgewinnung durch GPS
Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 20.03.2003 - 1 BGs 107/03
Darunter sind auch jene Maßnahmen zu verstehen, die der Vorbereitung oder Ermöglichung der gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen dienen und die den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Eingriff nicht an Intensität übertreffen (vgl. zu konkludent erteilten Ermächtigungen BGHSt 46, 266 (273 f.), SK/Rudolphi, vor § …und Beschlagnahme von Gegenständen zu Beweiszwecken">94 StPO, Rn. 31 ff.). - BGH, 13.10.1999 - StB 7/99
Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Anordnung der …
Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 20.03.2003 - 1 BGs 107/03
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft bzw. des Beklagten wird er darüber zu entscheiden haben (vgl. BGHSt 28, 207, 209; - zum Rechtsschutz nach jetziger Rechtsprechung vgl. BGHSt 45, 183 (= NJW 1999, 3499); BGH NJW 2000, 84; BGH NStZ 2002, 215). - BGH, 25.08.1999 - 5 AR (VS) 1/99
Überprüfung abgeschlossener Durchsuchung
Auszug aus BGH, Ermittlungsrichter, 20.03.2003 - 1 BGs 107/03
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft bzw. des Beklagten wird er darüber zu entscheiden haben (vgl. BGHSt 28, 207, 209; - zum Rechtsschutz nach jetziger Rechtsprechung vgl. BGHSt 45, 183 (= NJW 1999, 3499); BGH NJW 2000, 84; BGH NStZ 2002, 215).
- LG Limburg, 18.02.2019 - 1 Qs 5/19 Unter Hinweis auf eine analoge Anwendung des Beschlusses des Bundesgerichtshofes vom 20.03.2003, Az.: 1 BGs 107/2003, wurde die Verpflichtung der Volksbank zur Auskunftserteilung auf elektronischen Datenträgern erläutert und ausdrücklich aufgezeigt, dass ausschließlich elektronisch übermittelte Unterlagen akzeptiert werden.
Nach der zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, Beschluss vom 20.03.2003 - 1 BGs 107/03 -, die die Kammer auf die vorliegende Fallkonstellation überträgt, bedarf es für eine derartige Anordnung keiner ausdrücklichen strafprozessualen Ermächtigungsgrundlage, sondern folgt als Annex aus der Anordnungskompetenz selbst.
- LG Hamburg, 13.09.2010 - 608 Qs 17/10 a) Die Annahme von "Annexkompetenzen" für nicht ausdrücklich gesetzlich geregelte Eingriffe in Rechte des Beschuldigten oder Dritter im Rahmen der Durchführung einer im Übrigen zulässigen strafprozessualen Maßnahme beruht auf der Überlegung, dass der Gesetzgeber bei der Schaffung der strafprozessualen Eingriffstatbestände nicht sämtliche weniger bedeutsamen Einzelheiten der - insbesondere technischen - Durchführung zulässiger Eingriffe in Rechte Betroffener ausdrücklich regeln kann und will und deshalb solche mit der Durchführung der zulässigen Maßnahme typischerweise verbundenen weiteren Eingriffe als ebenfalls zulässig vorausgesetzt hat, die erforderlich sind, um die gesetzlich geregelte Maßnahme nicht ganz oder in wesentlichen Teilen ihres Anwendungsbereiches ins Leere laufen zu lassen (vgl. zur Annexkompetenz im allgemeinen: BGH Ermittlungsrichter, Beschl. v. 20.3.2003, Az.: 1 BGS 107/03, Rdnr, 6 ff., zitiert nach juris;… zur Annexkompetenz im Rahmen des § 100c StPO: BGH, Urteil v. 24.1.2001, Az.: 3 StR 324/00, Rdnr. 18, zitiert nach juris).